Die Kirchliche Hochschule Wuppertal hat das Habilitationsrecht (Dr. theol. habil.) und kann die Venia Legendi (Privatdozentur) für die einzelnen Fächer der Theologie erteilen. Sie kann bei entsprechenden Voraussetzungen den Titel der außerplanmäßigen Professorin/des außerplanmäßigen Professors (apl. Prof.) verleihen.
Die Gleichwertigkeit der akademischen Grade mit den entsprechenden Graden staatlicher Hochschulen ist gemäß § 116 Abs. 3 des Gesetzes über die wissenschaftlichen Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen festgestellt.
Weitere Informationen finden Sie in der Habilitationsordnung.