Dieser Studiengang ist Voraussetzung für den Beruf der Pfarrerin bzw. des Pfarrers. Die dazu notwendigen drei alten Sprachen Latein, Griechisch und Hebräisch können während der Studieneingangsphase erlernt werden. Am Ende der Studieneingangsphase (Grundstudium) steht die Zwischenprüfung. Das Studium schließt ab mit dem Ersten Theologischen Examen bei einer Landeskirche oder der Magisterprüfung an der Kirchlichen Hochschule bzw. einer Universität.
An der Kirchlichen Hochschule gibt es für Ersthörer*innen keine Zulassungsbeschränkungen. Wie an staatlichen Hochschulen ist das Abiturzeugnis bzw. ein entsprechendes Zeugnis über die allgemeine Hochschulreife Voraussetzung für die Zulassung als Studentin oder Student.
Für Studienanfänger*innen gibt es ein besonderes Zulassungsverfahren mit einem Antrag zum Studium. Aufgrund dieses Antrages erfolgt die Zulassung zum Studium durch die KiHo. Es wird empfohlen, den Antrag möglichst früh einzureichen. Dabei ist anzugeben, welche Sprachen noch erlernt werden müssen. Die Anlagen zur Bewerbung, vor allem das Reifezeugnis, können später nachgereicht werden.
Zur Erstimmatrikulation sind insgesamt vorzulegen:
1. Antrag auf Zulassung mit Passfoto,
2. Original des Abiturzeugnisses oder eines entsprechenden Nachweises (zur Einsichtnahme),
3. eine Kopie des Abiturzeugnisses (verbleibt bei der Hochschule),
4. Lebenslauf,
5. Nachweis der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. bei Privatversicherten eine Bescheinigung der Beitragsbefreiung (erhältlich bei einer gesetzlichen Krankenversicherung).
Bei der Immatrikulation sind vorzulegen:
1. Antrag auf Zulassung mit Passfoto,
2. eine Kopie des Abiturzeugnisses (verbleibt bei der Hochschule),
3. Lebenslauf,
4. Hochschulabgangsbescheinigung (Exmatrikel) der zuletzt besuchten Hochschule.
5. Nachweis der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. bei Privatversicherten eine Bescheinigung der Beitragsbefreiung (erhältlich bei einer gesetzlichen Krankenversicherung).
Die Kirchliche Hochschule erhebt von allen Ersthörer*innen im grundständigen Studiengang eine Semestergebühr. Im Sommersemester 2024 lag sie bei 225,40 Euro.
Das Deutschland-Semesterticket wird digital bereit gestellt und erlaubt es, alle Busse, Bahnen und Züge des öffentlichen Nahverkehrs in Deutschland ohne weitere Kosten zu nutzen.
Ersthörer*innen werden von der Kirchlichen Hochschule Wuppertal zum Ende eines jeden Semesters aufgefordert, sich für das Folgesemester zurückzumelden. Die Rückmeldung und der Versand der Studierendenausweise erfolgt mit der fristgerechten Überweisung der Semestergebühr. Für nicht fristgerechte Rückmeldungen wird bei Ersthörer*innen eine Säumnisgebühr von 40,00 Euro erhoben.
Als Zweithörer*innen können Studierende eingeschrieben werden, die ihre Immatrikulation als Ersthörer*innen an einer anderen Universität nachgewiesen haben und die an der Kirchlichen Hochschule Wuppertal studienrelevante Leistungsnachweise erwerben wollen.
Bei der Immatrikulation sind vorzulegen:
1. Antrag auf Zulassung mit Passfoto,
2. Lebenslauf,
3. Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule, bei der man erstimmatrikuliert ist.
Von Zweithörer*innen erhebt die Kirchliche Hochschule Wuppertal keine zusätzliche Semestergebühr. Studierendenausweise oder Mobilitätstickets vergibt die Kirchliche Hochschule an Zweithörer*innen nicht.
Zweithörer*innen melden sich bis zu Beginn eines Semesters aktiv im Studierendensekretariat der Kirchlichen Hochschule Wuppertal zurück.
Alle Informationen zu einer Gasthörerschaft an der Kirchlichen Hochschule Wuppertal finden sich hier.
Wer für das Studium an der Kirchlichen Hochschule nach Wuppertal zieht, muss den neuen Wohnsitz innerhalb einer Woche beim Einwohnermeldeamt anmelden.
Die Kirchliche Hochschule Wuppertal kooperiert mit der Bergischen Universität Wuppertal. Lehrveranstaltungen werden gegenseitig anerkannt.
Für alle Studierenden besteht Krankenversicherungspflicht. Die entsprechende Versicherungsbescheinigung muss bei der Ersteinschreibung eingereicht werden. Ohne diese Bescheinigung ist eine Immatrikulation nicht möglich. Die Bescheinigung wird von Orts- krankenkassen bzw. privaten Versicherungen ggf. der Eltern ausgestellt.
Studierende sind während des Studiums seitens der Hochschule gegen Einbruchdiebstahl, Feuer- und Unfallschäden versichert, sofern diese Schäden nicht durch private Versicherungen gedeckt sind. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Bargeld, Schmuck oder Kraftfahrzeuge.
Innerhalb der Belegfrist geben alle Studierenden über die Lernplattform Moodle an, an welchen Lehrveranstaltungen sie im laufenden Semester teilnehmen. Für die Anrechnung eines Semesters müssen mindestens vier Wochenstunden, Sprachkurse nicht eingeschlossen, belegt werden. Die Anzahl der neben einem Sprachkurs besuchten Lehrveranstaltungen sollte so bemessen sein, dass eine Einführung in das Studium und eine Orientierung in den Disziplinen der wissenschaftlichen Theologie erfolgen kann, ohne dass der Erfolg beim Erlernen einer Sprache zu gefährdet wird.
Zu jedem Semester erscheint ein Vorlesungsverzeichnis mit Kommentar, das über Inhalt, Ziele und Voraussetzungen der einzelnen Veranstaltungen informiert und wichtige Literatur angibt.
Die Kirchliche Hochschule Wuppertal hat zum Wintersemester 2009/10 die „Studienordnung eines durch Module strukturierten Studiengangs Evangelische Theologie (Pfarramt/Magister theologiae)“ eingeführt.
Die Studienordnung richtet sich nach der auf dem Evangelisch-theologischen Fakultätentag am 11. Oktober 2008 beschlossenen „Rahmenordnung für einen durch Module strukturierten Studiengang Pfarramt / Diplom“, nach der alle Theologischen Fakultäten und Kirchlichen Hochschulen das Theologiestudium modularisieren müssen.
Der modularisierte Studiengang ist wie der alte Studiengang berufsqualifizierend und wird mit der Verleihung des Titels Magister theologiae an der Kirchlichen Hochschule Wuppertal/Bethel oder an einer Theologischen Fakultät bzw. dem Ersten Theologischen/Kirchlichen Examen bei einer Landeskirche abgeschlossen. Einzelheiten regeln die geltenden Prüfungsordnungen. Die Zwischenprüfungsordnung (ZPO) behält ihre Geltung.
Alle Studierenden, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2009/10 im Pfarramts- und Magisterstudiengang begonnen haben, studieren weiterhin „unmodularisiert“.
Das Modulhandbuch kann hier heruntergladen werden.
Für alle Studierenden wird das Grundstudium mit der Zwischenprüfung abgeschlossen. Über Einzelheiten und die bei der Meldung vorzulegenden Zeugnisse (Sprachzeugnisse, Seminarscheine etc.) gibt die dafür geltende Ordnung Auskunft, die im Sekretariat zu erhalten ist. Die Mitglieder des Zwischenprüfungsausschusses (im Sekretariat zu erfragen) stehen für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.
Formulare „Meldungen zur Zwischenprüfung“ sind im Sekretariat erhältlich. Termine auf der „Termin-Seite“ im Vorlesungsverzeichnis, sie werden auch per Aushang bekannt gegeben.
Als Abschluss des Magisterstudienganges findet eine Magisterprüfung statt. Die dafür geltende Ordnung ist auf der Homepage der Hochschule zu finden und im Sekretariat zu erhalten.
Informationen zum 1. Theologischen Examen erhalten Sie bei Ihrer Landeskirche.
Für Studierende der Theologie, die Kenntnisse in Latein, Griechisch oder Hebräisch noch nicht nachgewiesen haben, führt die Kirchliche Hochschule Sprachkurse durch. Ziele, Inhalte und Durchführung der Sprachkurse sind an den Erfordernissen des Theo- logiestudiums orientiert und auf die anderen Inhalte der Studieneingangsphase bezogen. Die Sprachkurse sind im Blick auf die Zahl der Teilnehmenden so angelegt, dass arbeitsfähige Gruppen entstehen.
Der Hebräisch-Kurs führt in einem Semester bzw. Ferienkurs, der Latein-Kurs in zwei Semestern (beginnend im Wintersemester), der Griechisch-Kurs in zwei Semestern und einem Feriensprachkurs zur Prüfung.
Die Prüfung in der hebräischen Sprache ist in der Regel eine Prüfung der Kirchlichen Hochschule Wuppertal. Für Lehramtsstudierende wird die Prüfung als Erweiterungsprüfung zum Abitur durchgeführt und findet vor einem Prüfungsausschuss der Bezirksregierung Düsseldorf an der Kirchlichen Hochschule Wuppertal statt.
Die Prüfungen in der lateinischen und griechischen Sprache sind Erweiterungsprüfungen zum Abitur und finden vor einem Prüfungsausschuss der Bezirksregierung Düsseldorf an der Kirchlichen Hochschule Wuppertal statt.
Ein Merkblatt zu den Sprachkursen kann hier heruntergeladen werden.
Anträge auf allgemeine Studienförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) sind beim Hochschul-Sozialwerk Wuppertal, Max-Horkheimer-Straße 15, 42119 Wuppertal, einzureichen. Über die Bedingungen, die erbracht sein müssen, damit die Hochschule die nach § 48 BAföG für die Förderung vom 5. Fachsemester an erforderliche Bescheinigung über den Leistungsnachweis ausstellt, unterrichtet eine im Sekretariat erhältliche Information des Rektorats.